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   LAG Sachsen, 10.05.2022 - 3 SaGa 3/22   

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https://dejure.org/2022,51239
LAG Sachsen, 10.05.2022 - 3 SaGa 3/22 (https://dejure.org/2022,51239)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10.05.2022 - 3 SaGa 3/22 (https://dejure.org/2022,51239)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 10. Mai 2022 - 3 SaGa 3/22 (https://dejure.org/2022,51239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungsanspruch - Pflegekraft ohne Immunitätsnachweis - einstweiliger Rechtsschutz

  • rechtsportal.de

    Beschäftigungsanspruch - Pflegekraft ohne Immunitätsnachweis - einstweiliger Rechtsschutz

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschäftigungsverbot nach § 20a IfSG bei fehlendem Impf- oder Genesenennachweis; Zielsetzung des einstweiligen Rechtsschutzes; Keine einstweilige Verfügung bei Streit über eine gesetzliche Regelung; Zulässigkeit einer Befriedungs- oder Leistungsverfügung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der einrichtungs- und

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.05.2022 - 3 SaGa 3/22
    Hiervon geht, ohne dies ausdrücklich auszusprechen, offenbar auch das Bundesverfassungsgericht aus, wenn es in seinem Beschluss vom 10.02.2022 (- 1 BvR 2649/21 - Rn. 17, zitiert nach Juris) ausgeführt hat, dass die weitere Anwendung der angegriffenen Nachweispflicht des § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG für jene Betroffenen, die eine Impfung vermeiden wollen, dazu führen könne, dass dies für diese vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein könne.

    Einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht bedarf es insoweit nicht, da die Frage dem Bundesverfassungsgericht bereits vorliegt und dieses mit Beschluss vom 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21 - eine Aussetzung des Vollzugs des § 20a IfSG abgelehnt hat mit der Folge, dass die Regelung aktuell weiterhin geltendes und damit von den Gerichten zu beachtendes Recht ist.

    Es ist daher zu erwarten, dass der weitgehend nicht vermeidbare Kontakt der Verfügungsklägerin mit den von ihr zu betreuenden Bewohnern/innen die Zahl der irreversiblen Infektionen mit schwerem oder sogar tödlichem Krankheitsverlauf erhöht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 22, zitiert nach Juris).

  • ArbG Dresden, 29.03.2022 - 9 Ga 10/22

    Unwirksame Suspendierung von Arbeitnehmern im Gesundheitswesen

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.05.2022 - 3 SaGa 3/22
    Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 29.03.2022 - 9 Ga 10/22 - abgeändert und der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt.

    Auf die gemäß § 64 Abs. 2 lit. b ArbGG statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sowie ausgeführte Berufung der Verfügungsbeklagten ist das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 29.03.2022 - 9 Ga 10/22 - abzuändern und der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abzulehnen.

  • LAG München, 18.09.2002 - 5 Sa 619/02

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung; Wirksamkeit einer Versetzung von einer

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.05.2022 - 3 SaGa 3/22
    Darüber hinaus kommt es unter Umständen darauf an, für welche Partei der irreversible Rechtsverlust schwerer wiegt (vgl. LAG München, Urteil vom 18.09.2002 - 5 Sa 619/02 - Rn. 50, m.w.N., zitiert nach Juris).
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10

    Unbegründeter Eilantrag auf Prozessbeschäftigung; unsubstantiierte Darlegungen

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.05.2022 - 3 SaGa 3/22
    Für den Erlass einer Leistungsverfügung spricht, dass der Antragsteller auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen ist und der ihm aus der Nichterfüllung drohende Schaden außer Verhältnis zu dem Schaden steht, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10 - Rn. 12 und Hess. LAG , Urteil vom 17.12.2019 - 15 SaGa 1242/19 - Rn. 23, beide zitiert nach Juris).
  • LAG Hessen, 17.12.2019 - 15 SaGa 1242/19

    Strenge Anforderungen an den Verfügungsgrund im einstweiligen

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.05.2022 - 3 SaGa 3/22
    Für den Erlass einer Leistungsverfügung spricht, dass der Antragsteller auf die sofortige Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen ist und der ihm aus der Nichterfüllung drohende Schaden außer Verhältnis zu dem Schaden steht, der dem Antragsgegner aus der sofortigen - vorläufigen - Erfüllung droht (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10 - Rn. 12 und Hess. LAG , Urteil vom 17.12.2019 - 15 SaGa 1242/19 - Rn. 23, beide zitiert nach Juris).
  • LAG Köln, 24.11.1998 - 13 Sa 940/98

    Zulässigkeit der Festlegung von Arbeitsinhalten durch einstweilige Verfügung;

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.05.2022 - 3 SaGa 3/22
    Letztlich stehen Verfügungsgrund und Verfügungsanspruch dergestalt zueinander in Beziehung, dass die Anforderungen an den Verfügungsgrund umso geringer sind, desto schwerer und offensichtlicher die drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (vgl. LAG Köln, Urteil vom 24.11.1998 - 13 Sa 940/98 - Rn. 20, m.w.N., zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LAG Sachsen, 10.05.2022 - 3 SaGa 3/22
    Die Gerichte sind gehalten, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn sonst dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - Rn. 28, m.w.N., zitiert nach Juris).
  • ArbG Stuttgart, 12.10.2022 - 15 Ca 2557/22

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Tätigkeitsverbot - unbezahlte Freistellung -

    Teils wird dies bejaht (vgl. ArbG Köln 21. Juli 2022 - 8 Ca 1779/22, ArbG Offenbach 12. Juli 2022 - 3 Ca 124/22; im einstweiligen Verfügungsverfahren vgl. Sächsisches LAG 10. Mai 2022 - 3 SaGa 3/22, LAG Hessen 11. August 2022 - 5 SaGa 728/22, wobei die Entscheidungsgründe dieser Entscheidung noch nicht vorliegen, ArbG Gießen 12. April 2022 - 5 Ga 1/22, ArbG Dresden 18. Juli 2022 - 1 Ga 24/22; Weigert NZA 2022, 166 ff., Bonitz/Schleiff NZA 2022, 233 ff., Oberthür ArbRB 2022, 80 ff., Müller ArbRAktuell 2022, 55 ff.), teils wird dies verneint (vgl. ArbG Bonn 18. Mai 2022 - 2 Ca 2082/21; im einstweiligen Verfügungsverfahren ArbG Dresden - 9 Ga 10/22; Stöbe PersR 2022, 23 ff. und AuR 2022, 159 ff.; Gerhardt IfSG § 20a Rn. 49; Beden NZA 2022, 611 ff., Harländer/Otte NZA 2022, 160 ff., Chama/Noll MDR 2022, 406 ff.).

    Der Wortlaut ist gerade uneindeutig bzw. unklar (so zutreffend Sächsisches LAG 10. Mai 2022 - 3 SaGa 3/22; Weigert NZA 2022, 166, 169).

    Eine derartige (arbeitsrechtliche) Folgenbenennung in Bezug auf die "Altarbeitnehmer", gegenüber denen das Gesundheitsamt kein Tätigkeitsverbot angeordnet hat, bleibt demgegenüber in den Gesetzesmaterialien aus, so dass allein aus der Verwendung des Begriffes "gesetzliche Tätigkeitsvoraussetzung" an besagter Stelle keine eindeutigen Rückschlüsse gezogen werden können (vgl. ArbG Bonn 18. Mai 2022 - 2 Ca 2082/21 - Rn. 83;Weigert NZA 2022, 166, 169; aA Sächsisches LAG 10. Mai 2022 - 3 SaGa 3/22;ArbG Köln 21. Juli 2022 - 8 Ca 1779/22 - Rn. 59).

  • ArbG Köln, 21.07.2022 - 8 Ca 1779/22

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht und Beschäftigung

    Andererseits wird teilweise - insbesondere unter Bezugnahme auf den Wortlaut des§ 20a Abs. 1 IfSG - ein unmittelbares gesetzliches Tätigkeitsverbot für nicht immunisierte Pflegekräfte auch hinsichtlich bereits vor dem 16.03.2022 beschäftigter Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt angenommen (so u. a. das Sächsische Landesarbeitsgericht im beklagtenseitig zitierten Urteil vom 10.05.2022, 3 SaGa 3/22; ebenso Oberthür, ArbRB 2022, S. 80 ff.; Weigert, NZA 2022, S. 166 ff.; Bonitz/Schleiff, NZA 2022, S. 237 f.).
  • LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 886/22

    Persönlicher Geltungsbereich des Beschäftigungsverbots nach § 20a IfSG a.F.;

    Dass gegenüber den Personen, die - wie die Klägerin - über einen solchen Nachweis nicht verfügen, ein Beschäftigungsverbot besteht, lässt sich der Vorschrift jedoch nicht entnehmen (so im Ergebnis auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.02.2023 - 7 Sa 67/22; ArbG Stuttgart, Urteil vom 12.10.2022 - 15 Ca 2557/22; ArbG Bonn, Urteil vom 18.05.2022 - 2 Ca 2082/21; Chama/Noll, MDR 2022, 606, 607; Steinigen, ZTR 2022, 131; anderer Ansicht Hessisches LAG, Urteil vom 11.08.2022 - 5 SaGa 728/22; Sächsisches LAG, Urteil vom 10.05.2022 - 3 SaGa 3/22; ArbG Köln, Urteil vom 21.07.2022 - 8 Ca 1779/22; Gundel/Höllwarth, ZAT 2022, 16, 21 f.; Weigert, NZA 2022, 166, 168 f.; Thönißen/Born, DB 2022, 1131, 1134).
  • ArbG Köln, 01.02.2023 - 9 Ca 4655/22
    a) § 20a Abs. 2 S. 1 IfSG a.F. stellt nicht schon qua Gesetz - und damit auch ohne behördliche Entscheidung des Gesundheitsamts - ein unmittelbares gesetzliches Tätigkeitsverbot für nicht immunisierte Pflegekräfte dar, die bereits vor dem 15.03.2022 in der jeweiligen Einrichtung beschäftigt waren (vgl. BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21, Rn. 215, 253; ebenfalls ablehnend: LAG Hessen Urt. v. 11.8.2022 - 5 SaGa 728/22, BeckRS 2022, 20187 Rn. 9, beck-online; ArbG Bonn Urt. v. 18.5.2022 - 2 Ca 2082/21; bejahend: LAG Sachsen Urt. v. 10.5.2022 - 3 SaGa 3/22, BeckRS 2022, 23061, beck-online; ArbG Köln Urt. v. 21.7.2022 - 8 Ca 1779/22; Weigert, NZA 2022, 166, 169; Bonitz, NZA 2022, 233, 237).
  • ArbG Aachen, 08.11.2022 - 6 Ca 1485/22

    Rechtsfolgen einer einrichtungsbezogenen Impflicht

    Andererseits wird teilweise - insbesondere unter Bezugnahme auf den Wortlaut des§ 20a Abs. 1 IfSG - ein unmittelbares gesetzliches Tätigkeitsverbot für nicht immunisierte Pflegekräfte auch hinsichtlich bereits vor dem 16.03.2022 beschäftigter Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt angenommen (so u. a. das Sächsische Landesarbeitsgericht im beklagtenseitig zitierten Urteil vom 10.05.2022, 3 SaGa 3/22; ebenso Oberthür, ArbRB 2022, S. 80 ff.; Weigert, NZA 2022, S. 166 ff.; Bonitz/Schleiff, NZA 2022, S. 237 f.).
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